Zuchtschau-Ordnung
§ 1 Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die BK- und VDH-Ausstellungsordnung an.
§ 2 Zugelassen sind nur Boxer, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch oder
Register eingeschrieben sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 3 Monaten
am Tag der Ausstellung vollendet haben.
§ 3 Bei Meldungen für die Champion- und Gebrauchshundeklasse muss der Berechtigungsnachweis
(Kopie der Champion-Bestätigung, der Leistungsurkunde) der
Meldung beigefügt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.
§ 4 Die Ahnentafel der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anforderung vorzuzeigen.
Bei den Babys reicht der Chip.
§ 5 Alle teilnehmenden Boxer müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen
Tollwut geimpft sein.
§ 7 Die Ausstellungsleitung ist berechtigt Programmänderungen vorzunehmen.
Ebenso können bei den Zuchtrichtern Umbesetzungen vorgenommen werden.
§ 8 Für das rechtzeitige Vorführen der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Die Boxer dürfen nicht vorzeitig aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.
§ 9 Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch
seinen Hund verursacht werden.
§ 10 Ausstellungsverbot für folgende Hunde:
Ohren kupiert und Ruten kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: medizinische
Indikation), nachweislich taub oder blind.
Vom Boxer-Klub E. V., Sitz München und vom VDH geschützt.