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Zuchtschau-Ordnung

 

§ 1 Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die BK- und VDH-Ausstellungsordnung an.

§ 2 Zugelassen sind nur Boxer, die in ein von der F.C.I. anerkanntes Zuchtbuch oder

Register eingeschrieben sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 3 Monaten

am Tag der Ausstellung vollendet haben.

§ 3 Bei Meldungen für die Champion- und Gebrauchshundeklasse muss der Berechtigungsnachweis

(Kopie der Champion-Bestätigung, der Leistungsurkunde) der

Meldung beigefügt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.

§ 4 Die Ahnentafel der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anforderung vorzuzeigen.

Bei den Babys reicht der Chip.

§ 5 Alle teilnehmenden Boxer müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen

Tollwut geimpft sein.

§ 7 Die Ausstellungsleitung ist berechtigt Programmänderungen vorzunehmen.

Ebenso können bei den Zuchtrichtern Umbesetzungen vorgenommen werden.

§ 8 Für das rechtzeitige Vorführen der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich.

Die Boxer dürfen nicht vorzeitig aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.

§ 9 Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die durch

seinen Hund verursacht werden.

§ 10 Ausstellungsverbot für folgende Hunde:

Ohren kupiert und Ruten kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: medizinische

Indikation), nachweislich taub oder blind.

 

 

Vom Boxer-Klub E. V., Sitz München und vom VDH geschützt.

 

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Gruppe Zschepkau e. V.